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| Saturday, 19.05.12 | Startseite - Neuigkeiten - Gebühren für die Übertragung von Wertpapieren in ein anderes Depot sind unzulässig | |
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Gebühren für die Übertragung von Wertpapieren in ein anderes Depot sind unzulässig Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 30.11.2004, Az. XI ZR 200/03, Az. XI ZR 49/04, entschieden, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach welchen eine Gebühr für die Herausgabe verwahrter Wertpapiere erhoben wird, wegen Benachteiligung des Verbrauchers unwirksam sind. |
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