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Europäisches Mahnwesen möglich
Der Ministerrat der Europäischen Union hat eine entsprechende Verordnung erlassen
Der Europäische Rat der Justizminister hat am 21.02.2006 den Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens beschlossen.
Ziel dieser Verordnung ist es, ein einheitliches Mahnverfahren in sämtlichen Mitgliedsstatten der EU einzuführen.
Für das Inkasso offener Forderungen ist damit nicht mehr entscheidend, in welchem Mitgliedsstatt sich der Schuldner befindet. Der Gläubiger kann in jedem Fall kostengünstig und schnell einen Vollstreckungstitel gegen seinen Schuldner erwirken.
Sobald die Verordnung in Kraft ist, werden wir unser leistungsstarkes Inkassowesen auf die neue Europäische Regelung optimieren und Ihnen unsere bewerten Dienstleistungen auch bei Fällen mit Auslandsbezug anbieten können.
(Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 21.02.2006)
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