|
Mangelhaftes Fahrrad lieber stehen lassen
Wer nach bekannt werden des Mangels einen Unfall erhält, kann seinen Schadensersatzanspruch verlieren.
Als Fahrradfahrer ist man für die ordnungsgemäße Funktion seines Fahrrades selbst verantwortlich.
Im vorliegenden Fall stürzte ein Rennradler, weil an seinem Fahrrad der Gabelschaft brach. Er konnte nachweisen, dass dieser Ausfall aufgrund eines Montagefehlers des Händlers verursacht wurde.
Der Radfahrer hat dennoch lediglich einen Teilanspruch auf Schadensersatz, da er von einem anderen Fahrradmechaniker auf diesen Mangel hingewiesen worden war. Er hat den Mangel seinem Händler daher gegenüber gerügt und diesen zur Nacherfüllung aufgefordert. Da dieser die notwendigen Ersatzteile nicht vorrätig hatte, fuhr der Fahrradfahrer mit der mangelhaften Maschine weiter und erlitt während dieser Zeit den Unfall. Das Gericht sah eine volle Haftung des Händlers für diesen Fall nicht mehr gegeben.
[Übersicht aktueller Meldungen]
|