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Friday, 10.09.10  Startseite - Neuigkeiten - BGH entscheidet über erhöhte Aufklärungspflicht gegenüber Blutspendern  

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BGH entscheidet über erhöhte Aufklärungspflicht gegenüber Blutspendern

Gerade aufgrund der Fremdnützigkeit einer Blutspende muss der Spender durch eine umfassende Risikoaufklärung in die Lage versetzt werden abzuschätzen, ob er ein – wenn auch seltenes – Risiko einer dauerhaften Beeinträchtigung zum Wohle der Allgemeinheit hinzunehmen bereit ist. Es muss auch über seltene Risiken aufgeklärt werden, wenn sie für den Eingriff spezifisch sind und bei ihrer Verwirklichung die Lebensführung erheblich beeinträchtigen können.

Der BGH hatte darüber zu entscheiden, inwieweit einem Blutspender Schadensersatzansprüche zugesprochen werden, weil er über das Risiko einer Traumatisierung des Hautnervs durch den Einstich der Blutabnahmekanüle nicht ausreichend aufgeklärt wurde.

(Quelle Pressemitteilung zu Urteil vom 14. März 2006 - VI ZR 279/04)

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