|
|
Anscheinsbeweis für Unternehmereigenschaft des Powersellers
Regelmäßiger eBay-Verkäufer muss den Anscheinsbeweis erschüttern, um als Verbraucher zu gelten.
Das Landgericht Mainz hat in einem Urteil vom 06.07.2005 (Az. 3 O 184/04) entschieden, dass bei Vorliegen bestimmter Indizien der Anscheinsbeweis dafür spricht, dass der Verkäufer bei eBay als Unternehmer gehandelt hat.
Als Unternehmer gilt gem. § 14 BGB eine natürliche Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit handelt. Dies ist der Fall, wenn die Tätigkeit eine planvolle, auf gewisse Dauer angelegte, selbstständige, wirtschaftliche ist. Auf die Gewinnerzielungsabsicht und den Umfang der Tätigkeit kommt nicht an. Sogar der nebenerwerbliche Powerseller ist Unternehmer.
Wenn folgende Indizien erfüllt sind, kann der Beweis des ersten Anscheins dafür sprechen, dass es sich beim eBay-Verkäufer um einen Unternehmer handelt.
- eine hohe Anzahl von Verkäufen, (im vorliegenden Fall waren es 252 Verkäufe in einem Zeitraum von 2 Jahren und 7 Monaten);
- die Bezeichnung als Powerseller;
- der Verkauf gleichartiger Waren innerhalb kurzer Zeit;
- die Verwendung von AGB, insbesondere mit der Vereinbarung von Vertragsstrafen.
Eine Erschütterung dieses Anscheinsbeweises ist nur darüber möglich, dass der Verkäufer darlegt, dass die Verkaufsgegenstände sämtlich zum persönlichen Gebrauch erworben wurden und nunmehr abgestoßen werden.
Sollte man auf diese Weise zum Unternehmer werden, hat man zahlreiche Informationspflichten zu erfüllen, welche wir in früheren Artikeln bereits eingehend beschrieben haben.
Wichtig zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch, dass alleine die Bezeichnung als „privater Verkäufer“ die Unternehmereigenschaft nicht ausschließen kann.
[Übersicht aktueller Meldungen]
|
|