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Wednesday, 08.02.12  Startseite - Neuigkeiten - Werbeanhänger im Straßenverkehr können zulässig sein  

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Werbeanhänger im Straßenverkehr können zulässig sein

Der BGH hat in einem Urteil vom 11.05.2006 (Az. I ZR 250/03) entschieden, dass das Abstellen von Kfz-Anhängern mit Werbebotschaften am Straßenrand nicht wettbewerbswidrig ist.

Auch wenn dieses Abstellen eine erlaubnispflichtige Sondernutzung des Straßenverkehrs darstellt, welche ggf. nicht genehmigt war, ist hier keine Wettbewerbsbeeinträchtigung zu erkennen, da die entsprechenden Vorschriften nicht zum Schutz des Wettbewerbs dienen.

Somit kann ein Wettbewerber bzw. ein zugelassener Wettbewerbsverein keine Unterlassungsklage gegen entsprechende Verstöße anstrengen.

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