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Thursday, 09.09.10  Startseite - Neuigkeiten - Beweislastumkehr für die Unternehmereigenschaft des Powersellers  

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Beweislastumkehr für die Unternehmereigenschaft des Powersellers

Das OLG Koblenz hat in einem Beschluss vom 17.10.2005 (Az. 5 U 1145/05) die Rechtsansicht vertreten, dass für den Beweis der Unternehmenseigenschaft eines Powersellers für den Käufer eine Beweislastumkehr greift.

Powerseller genießen bei eBay.de den Status des Mitglieds eines kleinen Kreises von Anbietern, die pro Monat einen bestimmten Umsatz erzielen oder mindestens eine bestimmte Anzahl von Artikeln verkaufen.

Geht es in einem Rechtsstreit um die Frage, ob der Verkäufer Unternehmer ist, so muss ein Powerseller im Einzelnen darlegen und beweisen, dass er diese Eigenschaft nicht innehat.

Von der Unternehmereigenschaft hängt im Verkauf von eBay.de ein weites Pflichtenbündel für den Verkäufer ab. So hat der Unternehmer als Verkäufer bei eBay.de zahlreiche Belehrungs- und Informationspflichten und ist darüber hinaus verpflichtet, bei Neugeräten die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren zu gewähren.

Insbesondere empfiehlt es sich für einen Powerseller für private Verkäufe einen zweiten Account bei eBay.de zu unterhalten.

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