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Regierungsentwurf zur Sicherung der Altersvorsorge für Selbständige
Heute möchten wir Sie über einen Regierungsentwurf zur Sicherung der Altersvorsorge für Selbständige informieren, welcher in erster Lesung des Bundestages am 11.05.2006 beraten wurde.
In dem Gesetzesentwurf soll insbesondere der Pfändungsschutz der Altersvorsorge sowie der Schutz bestimmter Einkünfte Selbständiger vor Vollstreckungszugriff geregelt werden.
Bisher unterliegen Rentenzahlungen, welche auf private Altersvorsorgeversicherungen erbracht werden nicht einem umfänglichen Pfändungsschutz.
Nunmehr ist durch den Regierungsentwurf geplant, dass Rentenzahlungen, welche aufgrund privater Altersvorsorgeversicherungen erbracht werden, dem gleichen Pfändungsschutz unterliegen sollen, wie die aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Grundsätzlich sollen durch diese Regelung lediglich Vorsorgekapital erfasst werden, das unwiderruflich in eine Altersvorsorge eingezahlt wird.
Es soll ferner nur ein Kapitalstock geschützt werden, aus welchem mit Vollendung des 65. Lebensjahrs eine Rente erwirtschaftet werden kann, die in etwa der Pfändungsfreigrenze entspricht.
Darüber hinausgehendes Kapital soll nicht vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt sein.
Um diesen Pfändungsschutz zu erhalten, ist geplant, dass der Versicherungsnehmer unwiderruflich darauf verzichten soll, über seine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag zu verfügen.
Geplant ist derzeit, die jährlich unpfändbaren Beträge in Beträgen von 2.000,00 EUR bei einem 18-jährigen bis zu 7.000,00 EUR, bei einem über 60-jährigen zu staffeln.
Ein weiterer Schwerpunkt des Regierungsentwurfes liegt darin, dass im Rahmen einer Insolvenzanfechtung diese gegenüber Sozialversicherungsträgern eingeschränkt werden soll.
Beispielsweise ist geplant, eine Anfechtung wegen vorsätzlicher Benachteiligung dahingehend zu beschränken, dass eine allgemeine Regelung für Fälle unlauteren Verhaltens getroffen werden soll.
Mit den nunmehr zur Lesung vorgelegten Regierungsentwurf wird auf die derzeitige Situation reagiert, aufgrund derzeit das Altervorsorgevermögen Selbständiger ohne ausreichenden Pfändungsschutz dem Gläubigerzugriff ausgesetzt ist, im Gegensatz zu Renten aus gesetzlicher Rentenversicherung.
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