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Friday, 10.09.10  Startseite - Neuigkeiten - Radfahren auf dem Gehweg kann zum Verlust des Schadensersatzanspruches führen  

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Radfahren auf dem Gehweg kann zum Verlust des Schadensersatzanspruches führen

Das Landgericht Dessau hat in einem Urteil vom 19.08.2005 (Az. 1 S 79/05) entschieden, dass ein Fahrradfahrer, welcher trotz Vorhandenseins eines Radweges auf dem Gehweg fährt, selbst gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt und daher im Falle eines Unfalls keinen Schadensersatzanspruch hat.

Im vorliegenden Fall fuhr eine Fahrradfahrerin trotz vorhandenen Radweges auf dem Gehweg. Dies geschah auch noch entgegen der Fahrtrichtung. Sie stieß hierbei mit einem aus einer Grundstückseinfahrt kommenden Pkw zusammen und verletzte sich erheblich.

Das Landgericht lastete das alleinige Verschulden am Unfall der Radfahrerin an, da einerseits der Autofahrer sich vorsichtig in den Gehweg hineingetastet hat und andererseits die Radfahrerin den Radweg nicht benutzt hat, entgegen der Fahrtrichtung fuhr und außerdem die allgemeine Sorgfaltspflicht verletzt hat.

Den Gehweg sollten daher tunlichst lediglich Fußgänger oder Radfahrer bis zum Alter von max. zehn Jahren benutzen.

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