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Saturday, 19.05.12  Startseite - Neuigkeiten - Checkliste Existenzgründung  

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Checkliste Existenzgründung

Bei der Gründung eines Unternehmens sollte man auf folgende Punkte achten:


1.
Vor Eröffnung des Betriebs:

a) Die Gewerbeanmeldung muss bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung gem. § 14 GewO eingereicht werden.

Durch die Anmeldung werden gleichzeitig die kommunalen Gewerbebehörden benachrichtigt. Dabei handelt es sich insbesondere um das Gewerbeaufsichtsamt, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer, die Berufsgenossenschaft und das statistische Landesamt.

b) Es ist wichtig Belege und Rechnungen zu sammeln, da die Ausgaben vor der Unternehmensgründung steuerlich berücksichtigt werden können (sog. Vorkosten). Dabei ist auf einen gesonderten Umsatzsteuernachweis zu achten.


2.
Kaufmännischer Betrieb oder Handwerksbetrieb?

a) Der kaufmännische Betrieb

aa) Die Anmeldung ist beim zuständigen Amtsgericht für das Handelsregister, vgl. § 29 HGB, vorzunehmen.

Dabei sind sämtliche Anmeldungen in notariell beglaubigter Form einzureichen, vgl. § 12 HGB.

Mit der Eintragung in das Handelsregister wird die Kaufmannseigenschaft begründet.



bb) Es bestehen verschiedene Rechtsformen, vgl. § 6 HGB
- OHG gem. § 105 ff. HGB,
- KG gem. § 162 ff. HGB,
- GmbH gem. § 7 ff. GmbHG

Die GmbH stellt eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit dar. Keine persönliche Haftung, sondern nur Stammeinlage-Haftung. Das Stammkapital beträgt mindestens 25.000,00 EUR, bei Gründung ist ¼ mindestens jedoch 12.500,00 EUR einzubringen. Eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages, das Gründungsprotokoll und die Handelsregisteranmeldung sind erforderlich.

b) Handwerksbetrieb

aa) Die Eintragung in die Handwerksrolle ist bei der Handwerkskammer gem. § 7 Handwerksordnung vorzunehmen.

bb) Bei der Handwerkskammer ist ebenfalls der Betriebsbeginn anzuzeigen, vgl. § 16 Handwerksordnung, soweit nicht durch die Gewerbebehörde ein anderes geregelt ist.

cc) Sofern es sich um ein handwerksähnliches Gewerbe, vgl. § 18 Handwerksordnung, handelt ist der Betriebsbeginn bei Ausübung anzeigepflichtig. Dies hat gegenüber der Handwerkskammer zu erfolgen, sofern nicht durch die Gewerbebehörde etwas anderes geregelt ist.


3.
Erstellung eines Finanzierungsplanes:

a) Im Rahmen einer Kapitalbedarfsrechnung
b) Finanzierung des Anlagevermögens
c) Eigenkapital
d) Fremdkapital
- Darlehen aus öffentlichen Mitteln
- Darlehen von Kreditinstituten
- Privatdarlehen
e) Überblick der Finanzierungshilfen und Gewerbeförderung


4.
Versicherungsschutz:

a) persönlicher Schutz
b) Unfall-, Kranken- und Lebensversicherung
c) betrieblicher Schutz
d) Betriebshaftpflicht, Inventar- und Warenversicherung (Feuer, Blitz, Löschwasser, Ein-bruch, Diebstahl, Sturm, Betriebsunterbrechung, usw.)
f) Produkthaftpflichtversicherung


5.
Anstellung von Mitarbeitern

a) Anmeldung beim Arbeitsamt (DEVo, DüVo, Betriebsnummer Vergabestätte)
b) Der Arbeitgeber hat folgende Unterlagen für die Anmeldung von Arbeitnehmern vor-zulegen:
- Lohnsteuerkarte
- Versicherungsnachweisheft
- Krankenversicherung (Arbeitsbescheinigung)
- Arbeitserlaubnis
- Mitgliedsbescheinigung der Ersatzkasse
- Urlaubsbescheinigung
- Ehegattenarbeitsvertrag (!),
muss mit den anderen Arbeitnehmerverträgen gleich formuliert sein und auch prak-
tisch durchgeführt werden








6.
Ab Beginn der Geschäftstätigkeit

a) Kassenbuch
b) Buchführung
c) Erstellung eines Warenein- und Ausgangsbuches
d) sofern nicht steuerlich beraten, Anforderung der Steuernummer bei zuständigen Finanzamt

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