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Urteil zur Haftung des Forenbetreibers
OLG Düsseldorf legt Vorraussetzungen für die Haftung des Forenbetreibers fest
Das OLG Düsseldorf hat in einem Urteil vom 07.06.2006 (Az. I-15 U 21/06) entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Forenbetreiber für rechtswidrige Forumsinhalte haftet.
Im vorliegenden Fall wurde in einem Internetforum, welches vom Beklagten betrieben wurde, der Kläger unter anderem als „Pornokönig“ bezeichnet.
Der Beklagte wurde vorliegend jedoch nicht als Störer qualifiziert, da er keine Kenntnis von den rechtsverletzenden Äußerungen auf seinem Forum hatte.
Das Gericht hat im konkreten Fall keine weitergehende Nachforschungspflicht des Beklagten angenommen.
Insbesondere ergibt sich diese Nachforschungspflicht nicht dadurch, dass für den Forumsbetreiber erkennbar ist, dass aufgrund bereits einmal begangener Rechtsverletzungen weitere Rechtsverletzungen möglich sind.
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