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Entwurf des Jahressteuergesetzes 2007
Entwurf des Jahressteuergesetzes 2007
Heute möchten wir Sie über eine Pressemitteilung des Bundesministeriums für Finanzen informieren, in welcher der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2007 erörtert wurde.
Der am 23.08.2006 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzesentwurf soll dazu dienen, das deutsche Steuerrecht zu modernisieren und zukunftsfähig zu machen.
Hauptsächlich sollen klarstellende Regelungen ohne bezifferbare finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte vorgenommen werden, die zum großen Teil bereits ab 01.01.2007 in Kraft treten sollen.
Hervorzuheben sind insbesondere folgende geplante Änderungen:
Zukünftig soll die eingeschränkte Verlustberücksichtigung bei Steuerstundungsgestaltungen für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten. Mit dieser Regelung wird auf das Auftreten neuer Steuerstundungsgestaltungen am Markt reagiert. Diese Neuregelung soll bereits für den gesamten Veranlagungszeitraum 2006 gelten.
Ferner soll eine zunehmende Steuerfreistellung von nach dem 31.12.2007 geleisteten, laufenden Zuwendungen des Arbeitgebers zum Aufbau einer nichtkapitaldeckenden Altervorsorge der Arbeitnehmer eingeführt werden.
Darüber hinaus soll eine Pauschalbesteuerung in Höhe von 15 % für Sonder- und Gegenwertzahlungen sowie Sanierungsgelder des Arbeitgebers für eine nichtkapitalgedeckte Altersvorsorgeversorgung an kommunale, kirchliche und betriebliche Zusatzversorgungskassen eingeführt werden.
Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2007 ist auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums einzusehen.
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