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Unwirksame Klauseln in Handyverträgen
Unwirksame Klauseln in Handyverträgen
Heute möchten wir Sie über eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 23.08.2006 informieren, in welcher das Gericht einer Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen aus Berlin stattgegeben hat und zwei vom Mobilfunkanbieter Vodaphone in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für prepaied Handyverträge benutzte Klauseln für ungültig erklärt hat.
Hauptsächlich war in dem Rechtsstreit zu entscheiden, ob Mobilfunkanbieter durch Allgemeine Geschäftsbedingungen bestimmen dürfen, dass nach Ablauf einer befristeten Gültigkeit die vom Kunden geleistete Vorauszahlung zum einen ersatzlos verfallen und zum anderen die Prepaied-Karte vollständig und endgültig deaktiviert werden darf.
Das Gericht entschied eindeutig, dass die Klausel, die den Verfall des Guthabens vorsieht, gegen wesentliche Grundgedanken der Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches verstoße und damit unwirksam sei.
Ferner entschied das Gericht, dass die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach welcher nach Ablauf bestimmter Fristen eine endgültige Sperrung der Prepaied-Karte vorgesehen ist, wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam sei.
Angesichts der durchgeführten Werbung mit den Schlagworten „ohne Vertragsbindung“, „kein monatlicher Basispreis“, „keine Mindestlaufzeit“, „einfach aufladen und abtelefonieren bei voller Kostenkontrolle“, müsse dem Verbraucher die Begrenzung der Laufzeit vor Vertragsschluss verdeutlicht werden.
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