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Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlungsrechts
Über das neue Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlungsrecht haben Sie bestimmt schon einiges gehört.
Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt am 22.12.2006 verkündet.
Es unterwirft die bislang frei zugänglichen Berufe der Versicherungsvermittler und Versicherungsberater künftig eine Erlaubnis- und Registrierungspflicht.
Dazu werden in der Gewerbeordnung Vorschriften über die Qualifikation von Vermittlern, eine Kundengeldsicherung, eine obligatorische Berufshaftpflichtversicherung sowie – in das Versicherungsvertragsgesetz – Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten gegenüber dem Kunden beim Abschluss eines Versicherungsvertrages eingeführt.
Zuständig für die Erlaubniserteilung und die Registrierung sind die Industrie- und Handelskammern.
Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie über die Versicherungsvermittlung um, so dass nunmehr Versicherungsvermittler in allen EU-Staaten nach einheitlichen Grundsätzen arbeiten können.
Die Industrie- und Handelskammern, die Versicherungsunternehmen sowie die Versicherungsvermittler haben nunmehr 5 Monate Zeit, zur Vorbereitung auf die in dem neuen Gesetz vorhandenen profunden Änderungen, da das Gesetz erst am 22.05.2007 in Kraft treten wird.
Der Gesetzgeber will durch das neue Gesetz erreichen, dass die neuen Beratungs- und Informationspflichten dabei helfen sollen, dass der Verbraucher den Versicherungsschutz erhält, den er nachfragt und der in seiner persönlichen Situation notwendig ist; die Dokumentation der Beratung soll den Verbrauchern, wie auch Vermittlern mehr Rechtssicherheit bringen.
Ferner dient das Gesetz dazu, den Vermittlermarkt in der europäischen Union zu harmonisieren sowie die Voraussetzung für eine grenzüberschreitende Vermittlungs- und Beratungstätigkeit zu vereinfachen.
Soweit Sie der Gesetzestext zu Neuregelungen des Versicherungsvermittlerrechts interessiert, so können wir Ihnen diesen gerne kostenlos zumailen.
Für Rückfragen oder detaillierte Informationen steht Ihnen als Ansprechpartnerin Frau Rechtsanwältin Christiane Müller in unserer Kanzlei
Marktplatz 20
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