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Thursday, 18.03.10  Startseite - Neuigkeiten - Ratifizierung des Arbeitsschutzabkommens  

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Ratifizierung des Arbeitsschutzabkommens

Die Bundesrepublik Deutschland ist dazu angehalten, das internationale Übereinkommen Nr. 187 der internationalen Arbeitsorganisation vom 15.06.2006 zum Thema Arbeitsschutz zu ratifizieren. Die Bundesregierung hat hierzu bereits einen Gesetzesentwurf vorgelegt.

Der Bundestag erwartet aber dadurch keine zusätzlichen Haushaltsausgaben, wörtlich:

„Die hiesigen Gesetze entsprechen den Anforderungen des Übereinkommens in vollem Um-fang.“

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