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| Saturday, 19.05.12 | Startseite - Neuigkeiten - Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls | |
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Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls In seinem Urteil vom 17.02.2010 hat der Bundesgerichtshof, Aktenzeichen XII ZB 68/09 ent-schieden, dass in einem Verfahren nach § 1666 BGB – gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls – ein Elternteil mangels einer gesetzlichen Grundlage nicht gezwungen werden kann, sich körperlich oder psychiatrisch / psychologisch untersuchen zu lassen und zu diesem Zweck bei einem Sachverständigen zu erscheinen. |
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