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Hausratversicherung muss keinen Ersatz für Datenverluste leisten
Urteil des Landgerichtes Stuttgart, Az. 5 S 106/04
Oftmals sind bei Hausratsversicherungspolicen Schäden an Computer, welche durch Überspannung z. B. infolge eines Blitzschlages auftreten, mitversichert.
Führt jedoch der Schaden am Computer auch zum Datenverlust, so muss die Versicherung eine evtl. Rettung der Daten nicht bezahlen.
Das Landgericht Stuttgart ist hierbei der Ansicht, dass es sich bei Computerdaten um keinen Hausrat handelt und deswegen die Hausratversicherung nicht eintrittspflichtig ist.
Möchte man als Computerbesitzer trotzdem für einen Teil des Datenverlustes versichert sein, empfiehlt sich der Abschluss einer speziellen Elektronikversicherung oder – billiger – das regelmäßige Backup sämtlicher Computerdaten.
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