Zur Startseite  
Saturday, 19.05.12  Startseite - Neuigkeiten - Kindesunterhalt beim Masterstudium  

Rechtsgebiete
Arbeitsrecht
Arztrecht
Auto und Recht / Verkehrsrecht
Baurecht
Ebay-Recht
EDV-Recht
Existenzgründung
Familienrecht
GmbH-Recht
Handelsrecht
Inkassorecht
Insolvenzrecht
Internetrecht
Kaufrecht
Markenrecht
Mietrecht
Nachbarrecht
Presserecht
Reiserecht
Steuerrecht
Telekommunikationsrecht
Urheberrecht
Verjährung
Versicherungsrecht
Werkvertragsrecht
Wettbewerbsrecht
Wohnungseigentumsrecht

Wichtige Tabellen
Bußgeldkatalog
Unterhaltstabelle
Verjährungstabellen

Behelfe & Fristen
Verschiedene Fristen

Aktuelles Thema
Haustürwiderrufsgesetz
Unfallchecklisten


on-recht.de
Über on-recht.de
Impressum
Kontakt
AGB

Kindesunterhalt beim Masterstudium

Das Oberlandesgericht Celle hat in seinem Beschluss vom 02.02.2010 (AZ: 15 WF 17/10) entschieden, dass ein Masterstudium im Anschluss an einen Bachelor-Studiengang eher eine Fortsetzung der begonnenen universitären Ausbildung darstellt, als eine neue Ausbildung.

Das Kind hatte einen Bachelor-Studiengang absolviert und ist derzeit im gleichen Studiengang für ein Masterstudium immatrikuliert. Das OLG tendiert dazu, ein Masterstudium als Fortsetzung des Studiums zu sehen. Schließlich gingen die Universitäten im Rahmen des Bolognia-Prozesses davon aus, dass 2/3 bis 90 % der Bachelor-Absolventen einen Masterstudiengang anhängen würden. Zudem ist das Masterstudium sinnvoll, weil die Konkurrenz der mit einer praktischen Ausbildung berufsnah qualifizierten Bewerber groß ist.

[Übersicht aktueller Meldungen]

 
Zur Startseite