Zur Startseite  
Saturday, 19.05.12  Startseite - Neuigkeiten - Vorsicht bei Kostenvoranschlägen  

Rechtsgebiete
Arbeitsrecht
Arztrecht
Auto und Recht / Verkehrsrecht
Baurecht
Ebay-Recht
EDV-Recht
Existenzgründung
Familienrecht
GmbH-Recht
Handelsrecht
Inkassorecht
Insolvenzrecht
Internetrecht
Kaufrecht
Markenrecht
Mietrecht
Nachbarrecht
Presserecht
Reiserecht
Steuerrecht
Telekommunikationsrecht
Urheberrecht
Verjährung
Versicherungsrecht
Werkvertragsrecht
Wettbewerbsrecht
Wohnungseigentumsrecht

Wichtige Tabellen
Bußgeldkatalog
Unterhaltstabelle
Verjährungstabellen

Behelfe & Fristen
Verschiedene Fristen

Aktuelles Thema
Haustürwiderrufsgesetz
Unfallchecklisten


on-recht.de
Über on-recht.de
Impressum
Kontakt
AGB

Vorsicht bei Kostenvoranschlägen


Was tun, wenn ein Handwerker den im Kostenvoranschlag genannten Preis überschreitet?

Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass ein Kostenvoranschlag nach § 650 Abs. 1 BGB für den Unternehmer grundsätzlich unverbindlich ist.

Solange Sie sich daher die Verbindlichkeit des Kostenvoranschlages nicht zusichern lassen, kann der Unternehmer grundsätzlich den tatsächlich angefallenen Werklohn verlangen.

Als Besteller kann man sich jedoch auf eine wichtige Ausnahme berufen:

Sobald der Unternehmer erkennt, dass sein Werklohn den Kostenvoranschlag um ca. 15 – 25 % überschreiten wird, hat er diese Kostenüberschreitung dem Besteller unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, anzuzeigen.

Der Verbraucher hat dann die Wahl, ob er das Werk auch zum erhöhten Preis abnimmt oder ob er den Vertrag kündigt und einen anderen Unternehmer mit der Fertigstellung beauftragt.

Hierbei muss er jedoch den bereits angefallenen Werklohn des Erstunternehmers tragen.

Hat der Unternehmer seine Anzeigepflicht nicht erfüllt, kann der Besteller, wenn er ein günstigeres Alternativangebot zu Hand gehabt hätte, wegen dieser Werklohnsummenüberschreitung Schadensersatz vom Unternehmer verlangen.

In diesem Fall empfiehlt es sich, die eingeholten Alternativangebote sorgfältig aufzubewahren.

[Übersicht aktueller Meldungen]

 
Zur Startseite