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Arbeitsrecht im Jahr 2009
Das Jahr 2009 war arbeitsrechtlich nicht geprägt von gravierenden gesetzgeberischen Initiativen. Trotzdem gab es auch 2009 veränderte arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen. Von der gesetzgeberischen Seite ist dabei die Einführung der Großelternzeit zu erwähnen und die Umsetzung der insolvenzrechtlichen Absicherung sowie flexible Arbeitszeitregelungen. Zudem wurde der Insolvenzschutz bereits ab der einfachen Bezugsgröße (2009: 2.485,00 EUR) festgeschrieben. Dies regelt wohl dabei, dass Wertguthaben als Arbeitsentgeltguthaben zu führen seien. Außerdem wurden Unterrichtungsverpflichtungen aufgenommen und die Portabilität der Wertguthaben geregelt. Künftig wird man also Zeitguthaben auf „Flexi-Konten“ einerseits und Zeitkontingente als Wertguthaben anderseits zu unterscheiden haben.
Das europäische Recht drängt immer stärker in unseren Rechtsraum hinein. Im Jahr 2009 waren dabei vor allem zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zum europäischen Mindesturlaub von besonderer Bedeutung. Der Europäische Gerichtshof erklärt das Erlöschen der Urlaubsansprüche eines Arbeitnehmers mit Ablauf des Übertragungszeitraums jedenfalls dann für unzulässig, wenn der Arbeitnehmer teilweise krankgeschrieben war, seine Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses andauerte und er deshalb den Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht ausüben konnte.
Natürlich kommt dem BAG bei der Fortentwicklung des deutschen Arbeitsrechts besondere Bedeutung zu. So hat sich das BAG auch 2009 wieder alle Mühe gemacht, das eine oder andere im Arbeitsrecht zu präzisieren. Einige Beispiele hierzu:
Freiwilligkeitsvorbehalt
Rückzahlungsklausel
Aufhebungsverträge
Kündigungsrecht.
In vielen Bereichen hat das BAG die Weichen neu justiert.
Auch im Verfahrensrecht wurden die Anforderungen präzisiert. Von großer Relevanz ist auch eine Entscheidung des BAG zum Beweisverwertungsverbot bei heimlich mitgehörten Telefongesprächen.
Aber auch sozialrechtliche Komponenten sind in der arbeitsrechtlichen Praxis von Bedeutung. Schließlich standen beim BAG wie immer auch betriebsverfassungs- und kollektivarbeitsrechtliche Aspekte auf der Agenda.
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