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Thursday, 23.02.12  Startseite - Neuigkeiten - BGH lehnt deutsche Zuständigkeit für ausländische Homepage trotz Persönlichkeitsverletzung ab  

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BGH lehnt deutsche Zuständigkeit für ausländische Homepage trotz Persönlichkeitsverletzung ab

In einer sehr weitreichenden Entscheidung hat der BGH die Zuständigkeit deutscher Gerichte für eine ausländische Homepage abgelehnt, auch wenn dort ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz im Inland massivst in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt wurde.

Die deutsche Zuständigkeit sei dann nicht gegeben, wenn sich die Homepage vornehmlich an ausländisches Publikum richtet, was dadurch dokumentiert sei, dass diese in ausländischer Sprache und in einer fremden Schriftform formuliert sei.

BGH, Urteil vom 29.03.2011 – VI ZR 111/10 (OLG Köln)

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