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Untersuchungspflicht eines Kfz-Händlers
Veräußert ein Kraftfahrzeughändler ein gebrauchtes Fahrzeug, so muss er dieses umfassend auf mögliche Unfallschäden untersuchen.
Verschweigt der Händler Umstände, die auf einen Unfallschaden hindeuten könnten, liegt eine arglistige Täuschung vor.
OLG Karlsruhe, 25.10.2010, Aktenzeichen: 4 U 71/09
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