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Saturday, 19.05.12  Startseite - Neuigkeiten - BGH zur Verwirkung des Mietminderungsrechts vom 29.04.2003  

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BGH zur Verwirkung des Mietminderungsrechts vom 29.04.2003

In einem Grundsatzurteil des BGH vom 26.02.2003, Aktenzeichen: XII ZR 66/02 hält der BGH an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, nach der ein Mieter sein Minderungsrecht durch vorbehaltslose Mietzahlungen über einen längeren Zeitraum verliert.

Nimmt der Vermieter seinerseits eine Mietminderung des Mieters über einen längeren Zeitraum rügelos hin, so kann der Mieter zu Recht darauf vertrauen, die vereinbarte Miete werden nicht rückwirkend verlangt.

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