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eBay-Angebote sind verbindlich!
Sobald ein Anbieter beim Internetauktionshaus www.eBay.de ein Angebot eingestellt hat, kann er dieses, sobald Gebote vorliegen, nicht mehr zurückziehen. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg am 28.07.2005, Az. 8 U 93/05, entschieden.
Verfahrensgegenstand war ein gebrauchtes Auto im Wert von ca. € 7.000,00, welches zu einem Startpreis von € 1,00 angeboten wurde.
Eine Woche vor Ende des Angebotes - es lag ein Gebot mit € 4.550,00 vor - beendete der Verkäufer die Auktion vorzeitig.
Der Höchstbietende verlangte daraufhin Vertragserfüllung, d.h. die Übergabe des Fahrzeugs gegen Zahlung des Kaufpreises. Der Verkäufer verweigerte dies.
Hierauf verlangte der Käufer vor Gericht Schadensersatz aus entgangenem Gewinn. Das Oberlandesgericht gab der Klage statt mit der Begründung, dass mit dem Einstellen eines Angebots bei eBay die Erklärung verbunden ist, dass höchste wirksame Gebot anzunehmen. Von dieser Erklärung kann sich der Anbieter, sollte bereits ein Gebot vorliegen, nicht mehr distanzieren.
Dieses Urteil veranschaulicht erneut die Gefahren, die in Angeboten zum Startpreis von € 1,00 liegen.
Der Verkäufer sollte sich immer im Klaren sein, dass unter Umständen ein völlig unangemessener Preis zustande kommt, an den er gebunden ist.
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