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Vorsicht mit Markenplagiaten
Bei der Auktion von gefälschten Markenwaren droht Schadensersatzpflicht
Gerade im Internetauktionshandel ist es von eminenter Wichtigkeit, dass ein Produkt in den richtigen Kategorien eingestellt wird. Die Internetauktionshäuser haben deshalb zahlreiche Unterrubriken geschaffen, um den suchenden Käufer eine möglichst genaue Eingrenzung auf die für ihn interessanten Artikel zu schaffen.
Es ist jedoch ausdrücklich davor zu warnen, einen gefälschten Markenartikel bei der entsprechenden Rubrik einzustellen.
Wer daher seine preisgünstig auf dem Flohmarkt, im Urlaub, etc. erworbene „Rolex“-Uhr in der entsprechenden Rubrik bei eBay.de einstellt, muss sich auf eine Abmahnung des Markeninhabers einrichten, welche mit erheblichen Kosten und ggf. auch Schadensersatzforderungen verbunden ist.
Insbesondere bei Produkten, bei welchen aufgrund des Preises schon klar ist, dass es sich nicht um das Original handeln kann, sollte man als Verkäufer es tunlichst vermeiden, den berühmten Namen in der Auktion zu erwähnen. Der zu erzielende Gewinn steht in keinem Verhältnis mit dem finanziellen Risiko des Entdecktwerdens.
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