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Saturday, 19.05.12  Startseite - Neuigkeiten - Vorsicht bei Tonträgerverkäufen im Internet  

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Vorsicht bei Tonträgerverkäufen im Internet

Urheberechtsverstöße auch für Privatverkäufer möglich.

Auch ein privater Verkäufer kann, wenn er seine privaten selbst genutzten CDs gebraucht verkauft, einen Urheberrechtsverstoß begehen.

Dies ist insbesondere bei folgenden Konstellationen der Fall:

1.
Es handelt sich um eine gefälschte CD, die nicht von der Plattenfirma des Künstlers oder einer Lizenznehmerin hergestellt und vertrieben wurde. Diese Fälschungen sind mittlerweile derart professionell gemacht, dass sie einem Laien auf den ersten Blick nicht auffallen.

2.
Auch der Verkauf von illegalen Konzertmitschnitten, den sog. Bootlegs, ist unzulässig.

3.
Auch bei Import-CDs aus dem Gebiet außerhalb der EU kann eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, wenn die CD nicht für den Vertrieb in der europäischen Union vom Urheber freigegeben wurde. Besonders ist hierbei jedoch zu prüfen, ob das Urheberrecht des Künstlers bzw. der Plattenfirma durch Erschöpfung untergegangen ist. Dies erfordert eine fachkundige Prüfung im Einzelfall.


4.
Schließlich kann es auch vorkommen, dass sich eine ursprünglich legal erworbene CD erst im Nachhinein als nicht ausreichend lizenziert herausstellt. Somit ist der Weiterverkauf diesbezüglich illegal.


Erhält der Urheber Kenntnis vom entsprechenden Verkauf, was insbesondere bei Internetauktionen schnell der Fall sein kann, so hat er einen Unterlassungsanspruch gegen den Verkäufer, den er mit einer Abmahnung durchsetzen kann.

Wird auf diese Abmahnung nicht reagiert, schließt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit ein einstweiliges Verfügungsverfahren an.

Gerade bei CDs, welche nicht zu bekannten Alben eines Künstlers gehören und welche nicht in Deutschland gekauft wurden, empfiehlt sich daher erhöhte Vorsicht bei deren Verkauf.

Selbstverständlich hat man im Falle einer Abmahnung einen Regressanspruch gegen den ursprünglichen Verkäufer. Dieser verjährt jedoch in zwei Jahren ab Kauf und müsste ggf. im Falle der Abmahnung noch mit dem Kaufbeleg nachgewiesen werden.

Wegen der immensen Kostenrisiken (eine Abmahnung kann Anwaltskosten bis zu € 1.500,00 bedeuten) empfiehlt sich der Verkauf von CDs über das Internet nur, wenn die Einhaltung der Urheberrechte garantiert ist.

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